Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung der Pfarrei Mariä Himmelfahrt wird jeweils für sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren. Das Gremium setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer) sowie sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Ein Mitglied wird zum Kirchenpfleger gewählt.
Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung gehören unter anderem
- die Verwaltung des Vermögens der Kirchenstiftung,
- die Sorge für Ausstattung und Unterhalt der Gebäude,
- das Anstellen des hauptamtlichen Personals (z. B. Mitarbeiter im Pfarrbüro, Mesner) und
- das Aufstellen eines Haushaltsplanes und eines Jahresabschlusses für die Kirchenstiftung.
Im November 2018 wurden die Mitglieder der Kirchenverwaltung für unsere Pfarrgemeinde gewählt. Die Amtszeit des neuen Gremiums begann mit dem 1. Januar 2019 und geht bis zum 31. Dezember 2024.
Die Zahl der gewählten Mitglieder richtet sich nach der Katholikenzahl der Pfarrei, in unserem Fall sind es bis zu 6 Personen. Dazu kommt immer der Pfarrer, der als Kirchenverwaltungsvorstand die Beschlüsse umzusetzen hat, der aber ansonsten auch „nur“ ein ganz normales Mitglied mit einfachem Stimmrecht ist. Für die routinemäßige Abwicklung vor allem des Zahlungsverkehrs ist der Kirchenpfleger zuständig, den die Kirchenverwaltung aus ihren Reihen wählt.
Die Kirchenverwaltung setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
- Gajewski, Aleksander | Kirchenverwaltungsvorstand
- Mangold, Eberhard | Kirchenpfleger
- Marschall, Wolfgang
- Schmiedt, Patrizia
- Storath, Michael
- Dr. Wiedemann-Bickel, Sandra
Ansprechpartner für die Kirchenverwaltung:
Mangold, Eberhard
Telefon: 0831 69462