Pfarrheim Mariä Himmelfahrt
Das Pfarrheim der Pfarrei Mariä Himmelfahrt ist ein katholisches Haus. Wir sehen es über die pfarrlichen Veranstaltungen hinaus als eine offene Begegnungsstätte für alle, die diesen christlichen Charakter respektieren, eine Benutzung im Sinne der Hausordnung akzeptieren und diese zuverlässig einhalten. Wie von Herrn Pfarrer Gajewski vor einiger Zeit erläutert, ist angesichts der vor uns stehenden Strukturanpassung der Pfarrgemeinden eine wirtschaftliche Absicherung auch unseres Pfarrheimes unumgänglich.
Die Kirchenverwaltung der Pfarrgemeinde von Mariä Himmelfahrt hat deshalb in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat beschlossen, insgesamt drei Räume unterschiedlicher Größe gegen ein Nutzungsentgelt zu Verfügung zu stellen. Die angeschlossene Küche kann bei Bedarf zur Essens- und Getränkeausgabe zu Verfügung gestellt werden.
Falls Sie beabsichtigen, im hier erörterten Umfang das Pfarrheim zu nutzen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Pfarrbüro Mariä Himmelfahrt. Ein verantwortlichen Betreuer wird Ihnen dann ein Angebot mit Bedingungen und Konditionen zusenden. Mit ihm können Sie auch weiteren Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen abstimmen.
Wir wünschen uns, dass mit diesem Angebot unsere Pfarrgemeinde noch stärker als bisher mit unserem Umfeld, insbesondere innerhalb von Sankt Mang, eingebunden wird.
Räumlichkeiten und Grundausstattung
Das Pfarrheim ist barrierefrei zugänglich und verfügt neben getrennten Toilettenanlagen auch über ein rollstuhlgeeignetes WC. Die angeführten Räume sind tageweise zu mieten. Dafür ist eine Betreuergruppe der Kirchenverwaltung beauftragt.
Foyer und Garderobe sind großflächig und mit 128 Doppelhaken eingerichtet.
Saal 1 bietet an Tischen locker Platz für 80 bis 100 Personen. Er ist flexibel bestuhlbar. Er fasst bei Konzertbestuhlung ca. 120 Sitzplätze.
Saal 2 bietet an Tischen 40 bis 50 Personen Platz. Er fasst bei reiner Sitzbestuhlung ca. 70 Plätze.
Der ganze Saal entsteht aus Saal 1 und Saal 2 bei herausgefahrener Trennwand. Bis zu 140 Personen können großzügig an Tischen Platz nehmen. Bei Konzertbestuhlung sind etwa 200 Sitzplätze möglich.
Die Küche verfügt über eine gewisse Grundkapazität. Sie kann getrennt zu Saal 1 und zum Foyer hin für Saal 2 als Ausgabe dienen. Sie ist vorgesehen zur Aufwärmung und Portionierung von Speisen und ist geeignet zur Essens- und Getränke-ausgabe sowie zum Spülen. Eine Essenszubereitung ist im Prinzip nicht zulässig. Sie muss von zuhause beigebracht werden. Wir schlagen alternativ Cateringfirmen vor.
Gebührenordnung
Pfarrliche Veranstaltungen sind für Besucher kostenfrei. Eine Nutzungsüberlassung setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen Nutzer und der Kirchenverwaltung bzw. einem ihrer Vertreter voraus. Dazu erhalten Sie nach Terminabsprache mit dem Pfarrbüro ein Angebot. Die Gebühren sind mit Abschluss des Mietvertrages per Überweisung zu entrichten. Erst dadurch bekommt der Vertrag zur Raumnutzung seine Gültigkeit. Die benannte Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Rückabnahme zurücküberwiesen.
Wird die feste Zusage kürzer als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin abgesagt, wird eine Ausfallgebühr fällig.
Die Veranstaltungen enden grundsätzlich spätestens um 2:00 Uhr (Ausnahme Fasching).
Die Naßreinigung der Toilettenanlagen sind in der Gebühr mit abgegolten. Die Räume müssen aufgeräumt und besenrein hinterlassen werden.
Richtpreise für die Fremdüberlassung sind:
- Saal 1: 200,00 EUR
- Saal 2: 160,00 EUR
- Ganzer Saal: 290,00 EUR
- Organisations- und Aufräumzeit: 40,00 bis 70,00 EUR
- Küche (inkl. Gläser): 50,00 bis 65,00 EUR
- Geschirr: Preis nach Bedarf
- Gebühr für Glaskühlschrank: 15,00 EUR
Ihre Zeit für Vorbereitung und Aufräumarbeiten wird im Angebot individuell beziffert.
Für außerpfarrliche kirchliche Veranstaltungen und für örtliche Vereine kann die Miete gesondert vereinbart werden. Die Kaution fällt generell an.
Übergabe, Abnahme und Sauberkeit
Die Räumlichkeiten werden von einem Betreuer an den Nutzer vor der Veranstaltung übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume besenrein (Küche nass gewischt) und auch die Umgebung in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Wird bei der Abnahme eine Nachsorge festgestellt, werden anfallende Kosten bei der Kaution in Abzug gebracht. Das Mobiliar ist, wenn nicht anders besprochen, in die Grundposition (Rollpaletten) zurück zu stapeln. Aller Abfall ist seitens der Nutzer mitzunehmen und zu entsorgen.
Umfang
Der Nutzer darf nur die ihm zugesagten und vermieteten Räume und Einrichtungen benutzen. Die Nutzung beschränkt sich auf den vereinbarten Zeitraum. Auf- und Abbauzeiten werden jeweils einzeln festgelegt. Während der Veranstaltung muss der im Nutzungsvertrag angegebene Verantwortliche anwesend sein.
Küchenbenutzung
Für die Übergabe und Übernahme der Küche (inkl. Geräte und Inventar) ist eine Anweisung an die dort tätigen Personen nötig. Sie wird mit Checkliste schriftlich dokumentiert. Die vorliegenden Bedienungsanleitungen und Anweisungen sind unbedingt zu befolgen.
Getränke
Die vorrätige kleine Getränkeauswahl ist nur für die pfarreigene Nutzung vorgesehen. Für Entnahmen aus dem Bestand existiert eine Preisliste. Fremdnutzer bringen Ihre Getränke selbst mit. Sie sind damit auch verpflichtet, Leergut und Restmengen wieder mit zu nehmen.
Sicherheit und Haftung
Der Nutzer haftet für die Einhaltung der Hausordnung, für Schäden an Gebäude, Inventar und Umgebung, sowie bei Unfällen und Diebstahl. Verluste und Schäden werden mit dem Reparaturbetrag oder Neubeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Dem Nutzer wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen (Haftpflicht- mit Schlüsselversicherung).
Der Veranstalter wird hier noch einmal auf die Freihaltung der Notausgänge und Rettungswege verpflichtet. Er haftet, falls erforderlich, für notwendige Meldepflichten, Genehmigungen und entsprechende Gebühren (Marktrecht, Feuerwehr, Sanitätsdienst, GEMA, etc.).
Öffentliche Tanzveranstaltungen müssen spätestens eine Woche vor Veranstaltung schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Kempten angemeldet sein.
Die vorliegenden Bedingungen sind Basis für die Raumnutzung. Sollten auch nur Teile dieser Aufstellung unwirksam sein, so behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit. Die anzukreidenden Elemente gelten ihrem Sinn nach weiter.