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Erklärung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Augsburg vom 19. Juli 2010

Stellenwert des konfessionellen Religionsunterrichts sichern

28.07.2010

Augsburg (Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg).
Konfessioneller Religionsunterricht-Ethikunterricht-Schulpastoral
Religionsunterricht in der Schule ist legitimiert durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das ihn als „ordentliches Lehrfach“ (GG Art. 7 Abs.3) im Schulwesen vorsieht. Als solches partizipiert der Religionsunterricht am Bildungsauftrag der Schule. Das Schul- und Bildungswesen ist im Wesentlichen durch die jeweiligen Landesverfassungen mit ihren Schulzielbestimmungen geregelt — hier also durch die Verfassung des Freistaates Bayern. Sie bestimmt als oberste Bildungsziele „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.“ (Art. 131 Abs. 2).

Der Religionsunterricht ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, Werte wie Verantwortung, Solidarität und Toleranz nicht nur kennen zu lernen, sondern ihnen aus dem christlichen Glauben heraus einen tieferen Sinn zu geben. Die Welt als Schöpfung Gottes und der Mensch in seiner Gottebenbildlichkeit sind dabei die grundlegende Perspektive.

Darüber hinaus leistet der Religionsunterricht durch seine Fragestellungen und Inhalte einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Getragen von Dialogbereitschaft und vor dem Hintergrund einer pluralen Gesellschaft geht der er auf die Fragen der Heranwachsenden ein und regt sie an, sich den Fragen des Lebens zu stellen. Der Religionsunterricht hält die Frage nach Gott wach, vertieft sie und fördert die religiöse Mündigkeit der Heranwachsenden.

Der Religionsunterricht greift auf Wissen und Können aus anderen Schulfächern zurück und trägt seinerseits zum Aufbau eines größeren Sinnzusammenhangs bei, z.B.:
-durch das Beschreiben, Deuten und Werten menschlichen Handelns in Vergangenheit und Gegenwart,
-beim Nachdenken über die verantwortungsbewusste Aneignung und Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten,
-durch das Suchen und Entwerfen von Lösungsvorschlägen in Problemsituationen des privaten, gesellschaftlichen und weltweiten Zusammenlebens,
-bei der Erschließung von Werken der Literatur, Kunst und Musik, insbesondere auf ihren religiös-kulturellen Kontext.

Außerdem können im Religionsunterricht wichtige Impulse für das Schulleben gegeben werden: durch Anstöße zum Umgang mit Konflikten und zur Stärkung der Klassen- und Schulgemeinschaft sowie durch die Ermutigung der Heranwachsenden, ihre Umgebung verantwortungsvoll mitzugestalten.

Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg fordert die verantwortlichen Politiker und Schulleitungen deshalb dazu auf, dem Religionsunterricht bereits bei den anlaufenden Planungen für das kommende Schuljahr 2010/11 seinen gebührenden Platz in der Schule zu sichern,
-indem die im Lehrplan vorgesehene Anzahl der konfessionellen Religionsunterrichtsstunden (katholisch wie evangelisch) durch ausreichend Lehrerstunden gewährleistet wird,
-indem die Gruppenstärke keinesfalls über die übliche Klassenstärke erhöht wird und
-eine ungünstige Verlegung des Religionsunterrichts auf Nachmittage vermieden wird.

Ethikunterricht
Für bekenntnislose Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche anderer Religionsgemeinschaften oder für diejenigen, die sich frei dazu entscheiden, ist die Einrichtung des Ethikunterrichts vorgesehen. Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg bedauert es, wenn v.a. an beruflichen Schulen Ethikunterricht ausfällt.
Aus diesem Grund ist es notwendig, genügend Lehrkräfte für das Fach Ethik auszubilden bzw. ausgebildetes Personal auch in diesem Fach einzusetzen.

Schulpastoral
Im Rahmen der Schulpastoral leisten die Kirchen einen erheblichen Beitrag auch im Bereich der Ganztagsschulen. Es bedarf der Ausweitung der fünf Deputate, die im Bereich der Hauptschulen für Ganztagsbetreuung im Sinne einer Werteerziehung bereitgestellt werden, damit das Engagement der Kirchen in diesem Bereich annähernd gewürdigt und honoriert wird.