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Anerkennungszahlungen

Nach Gespräch mit UKA: Offene Fragen geklärt

16.01.2024

Augsburg (pba). Das Bistum Augsburg hat mit Vertretern der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) alle noch offenen Verfahrens- und Kommunikationsfragen, ausgelöst durch eine von der UKA in einem Widerspruchsverfahren festgelegte Zahlung in Höhe von 150.000 Euro, klären können.

Der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bei der UKA bewertet im konkreten Fall gegenüber der erstinstanzlichen Festlegung im Besonderen die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend. Damit sind für das Bistum Augsburg neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall anzuerkennen. Das Bistum Augsburg wird daher die von der UKA festgelegte Summe in voller Höhe anweisen.

Die grundsätzliche Thematik der Dynamisierung der festgesetzten Leistungshöhen bei Leistungen in Anerkennung des Leids sieht das Bistum Augsburg als ein Thema an, das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz weiter zu diskutieren ist.